Allgemeine Verkaufsbedingungen

 der Firma Hahnfeld GmbH & Co. Mastenvertrieb KG, 3-K-Weg, 28816 Stuhr

§ 1 Geltungsbereich
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Käufer" genannt) über die von uns angebotenen Waren und Leistungen schließen. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung.

(2) Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen und Regelungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) In Prospekten, anderem Werbematerial sowie in unserer Offerte enthaltene Angaben und Preise sind stets unverbindlich und freibleibend.

(2) Es besteht unsererseits keine Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden übermittelten Zeichnungsskizzen, Maßangaben, Beschreibungen oder Muster Die von uns erstellten Zeichnungsskizzen, Beschreibungen oder Vermassungen dienen lediglich der Veranschaulichung der allgemein üblichen Ausführung, soweit nicht die Maßhaltigkeit der in den dem Vertrag beigefügten Zeichnungen ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(3) Nebenleistungen, z.B. Auf- und Abriggen, Slippen etc., gehören nur bei ausdrücklicher Benennung zum geschuldeten Leistungsumfang. Dies gilt für die Krangebühren zum Maststellen entsprechend.

(4) Die von uns erstellte Offerte ist Grundlage etwaig mit dem Kunden weiter zu führender Gespräche. Die vom Kunden unterzeichnete Rücksendung dieser Offerte ist ein bindendes Angebot. An dieses Angebot ist der Kunde 14 Kalendertage nach seiner Absendung gebunden. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt innerhalb dieser Frist durch uns mit Übersendung unserer Auftragsbestätigung. Die Annahme kann durch uns auch durch Lieferung bzw. Zusendung der bestellten Ware erfolgen.

§ 3 Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Lieferung im Wege des Fernabsatzes
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei Lieferung im Wege des Fernabsatzes gem. § 355 BGB das Recht zu, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss uns, der Hahnfeld GmbH & Co. Mastenvertrieb KG, 3-K-weg 18, 28816 Stuhr, E-Mail: mail@hahnfeld-masten.de; Fax: 04206/3054673, der Verbraucher mittels einer eindeutigen Er-klärung (2.8. per Brief, E-Mail oder Fax) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Nach Erklärung des Widerrufs haben wir dem Verbraucher alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir sind aber zur Verweigerung der Rückzahlung berechtigt, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abschickt. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 4 Preise und Leistungen
(1) Die Lieferung und Leistungserbringung erfolgt zu den in der Auftragsbestätigung für den genannten Leistungszeitraum angegebenen Preisen. Die Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuer sowie unverpackt ab Werk Stuhr, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Angaben.

(2) Die Auslieferung der Ware erfolgt in unseren Geschäftsräumen in Stuhr. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten sind stets vom Kunden zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Versandkosten schließen eine von uns abgeschlossene Versicherung ein. Es steht uns frei, ob wir den Transport selbst durchführen (Eigentransport) oder durch Fremdfirmen durchführen lassen (Versendung). Eine Versendung erfolgt immer im Namen und auf Rechnung des Kunden.

(3) Verschiebungen der Leistungszeit, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen und mehr als vier Monate betragen, können zu einer Anpassung der vereinbarten Preise führen, wenn uns höhere Einkaufspreise, Bearbeitungs- oder sonstige Kosten entstanden sind. Die Anpassung des Preises soll dem Kunden möglichst vor Versand oder Übergabe der Ware bekannt gegeben werden.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Vergütungsforderung nur insoweit berechtigt, wie seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen, es sei denn seine zur Aufrechnung gestellten Ansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Fälligkeit der Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt und Auslieferung der Ware oder Eintritt des Annahmeverzuges ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Kunden, die Verbraucher sind, werden ausdrücklich auf diese Folgen zusätzlich auch in der Rechnung hingewiesen.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit
(1) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(2) Schriftlich vereinbarte und verbindliche Liefertermine verlängern sich in Folge höherer Gewalt oder nicht von uns zu vertretende Umstände um den Zeitraum der Verzögerung. Dies gilt auch, wenn unsere Lieferanten oder deren Unterlieferanten aus vorgenannten Gründen nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sind.

(3) Dauert die Leistungsverhinderung i.S.d. vorstehenden Absatzes länger als drei Monate, sind beide Seiten berechtigt, hinsichtlich der noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den vorgenannten Gründen soll nur der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sein.

(4) Sollten einzelne Teile der Gesamtleistung nicht verfügbar sein und war dies für uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses trotz Rückfrage beim Hersteller nicht erkennbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren, etwaig diesbezüglich empfangene Leistungen des Kunden sind zu erstatten.

(5) Wir sind jederzeit zu Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt, sofern
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Zwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(6) Erbrachte Teillieferungen berechtigen uns, Teilrechnungen zu stellen, für die die in § 5 genannten Fälligkeitszeitpunkte gelten.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt. § 377 HGB bleibt unberührt.

(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen, ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beginnt mit der Übergabe und beträgt bei Kunden, die Verbraucher sind, zwei Jahre; bei Kunden, die nicht Verbraucher, sondern Unternehmer sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel- und Schadensersatzansprüche ein Jahr.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bei Kunden, die Verbraucher sind, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware und bei Kunden, die Unternehmer sind, bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie - sofern erforderlich - auf eigene Kosten regelmäßig zu warten und instand zu halten.

(2) Bei Zugriffen Dritter, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und wird uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.

(4) Für die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, ist er ausnahmsweise berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich hieraus ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, unser Geschäftssitz in Stuhr.

(3) Sollten einzelne Regelung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stuhr, den 01.01.2020

Hahnfeld GmbH & Co Mastenvertrieb KG
3-K-Weg 18
28816 Stuhr

 

 



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